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Vereinbarung für Vertriebspartner der Seelen-Essenzen GbR und Alexa Enderes Shop

Präambel: Die Seelen-Essenzen GbR, im Folgenden als "das Unternehmen" bezeichnet, heißt Sie als neuen Vertriebspartner willkommen. Das Unternehmen zielt darauf ab, seinen Vertriebspartnern eine Plattform für berufliches Wachstum und Erfolg zu bieten, während gleichzeitig ethische Geschäftspraktiken und hohe Qualitätsstandards in der Kundenbeziehung und Zusammenarbeit mit anderen Vertriebspartnern aufrechterhalten werden.

Artikel 1: Gegenstand und Umfang des Vertrags 1.1. Der Vertriebspartner tritt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer auf, nicht als Angestellter des Unternehmens. 1.2. Der Vertriebspartner ist berechtigt, die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens zu vermarkten. Die spezifischen Details der Produkte und Dienstleistungen sowie die Vergütungsstruktur sind im separaten "Vergütungsplan" festgelegt, der ein integraler Bestandteil dieses Vertrages ist.

Artikel 2: Verpflichtungen des Vertriebspartners 2.1. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens wahrheitsgemäß, professionell und im Einklang mit den ethischen Richtlinien des Unternehmens zu vermarkten. 2.2. Der Vertriebspartner ist verantwortlich für die Einhaltung aller relevanten steuerlichen Vorschriften und verpflichtet sich, seinen Steuerstatus regelmäßig zu aktualisieren und auf Anfrage des Unternehmens entsprechende Dokumente vorzulegen. 2.3. Der Vertriebspartner wird keine irreführenden oder falschen Angaben über die Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens machen.

Artikel 3: Vergütung und Abrechnung 3.1. Der Vertriebspartner erhält eine Vergütung gemäß den Bedingungen und Strukturen des separat bereitgestellten "Vergütungsplans". 3.2. Der Vertriebspartner ist dafür verantwortlich, alle Provisionen und Einnahmen korrekt zu versteuern und alle gesetzlichen Abgaben zu leisten.

Artikel 4: Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen 4.1. Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und ist auf unbestimmte Zeit angelegt. 4.2. Beide Parteien können den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigen.

Artikel 5: Allgemeine und abschließende Bestimmungen 5.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 5.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.